Die heilpädagogische Behandlung für Kindergarten-Kinder kann mit Antrag für ambulante Eingliederungshilfe beim Bezirk Schwaben oder Oberbayern gestellt werden. Dazu ist ein Förder- und Behandlungsplan für isolierte heilpädagogische Leistungen von einem Kinderarzt vorzulegen (§35a SGB VIII).
Bei Schulkindern kann dies mit dem Antrag auf Kostenübernahme für Heilpädagogische Maßnahmen beim Jugend- bzw. Landratsamt Augsburg oder Aichach-Friedberg (Wirtschaftliche Jugendhilfe) in Verbindung mit einem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Gutachten beantragt werden (§ 35a SGB VIII).
Eine private Finanzierung ist ebenfalls möglich. Bitte kontaktieren Sie mich.
Ich helfe gerne bei der Beantragung!
Für Kindergarten-Kinder gelten die folgenden Links:
Die heilpädagogische Begleitung ist gut vernetzt und pflegt einen regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Fachkreisen. Dazu gehören Ergotherapie, Logopädie, Schulvorbereitungseinrichtungen (SVE), Kindergärten, Schulen. Es besteht eine Zusammenarbeit mit dem SPZ Josefinum und Hessing, Krankengymnastik, Kinder- und Jugendpsychologen, Frühförderstellen, Sozialämtern, Jugendämtern, Kinderärzten und Fachärzten. Diese Vernetzungen ermöglichen eine ganzheitliche Betreuung und eine abgestimmte Förderung der Kinder und Jugendlichen.
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